Preise, Modalitäten und der Ablauf mit den Krankenkassen
Schön, dass du dich für mein Angebot interessierst!
Hier erfährst du alles Wichtige zu den Preisen, den Ablauf und den Möglichkeiten der Kostenerstattung durch deine Krankenkasse.
Ernährung
Meine Leistungen bieten dir umfassende Unterstützung bei der Ernährungstherapie und Ernährungsberatung – egal ob präventiv oder bei bestehenden Erkrankungen. Jeder ist willkommen, auch wenn du keine Kostenerstattung durch deine Krankenkasse benötigst oder möchtest.
Modalitäten und der Ablauf mit den Krankenkassen:
1. Erstkontakt
Schicke mir eine E-Mail oder ruf mich an, um dein Anliegen zu formulieren. Das telefonische Erstgespräch dauert 15 Minuten und ist für dich kostenfrei.
2. Vorbereitende Schritte
Dein behandelnder Arzt kann eine Ernährungsberatung auf dem Formular 36 empfehlen (§ 20 Absatz 5 SGB V) oder eine Ernährungstherapie nach § 43 SGB V bescheinigen. Mit diesen Empfehlungen wendest du dich an deine Krankenkasse, die meine zertifizierten Angebote bezuschusst. Auch ohne ärztliche Empfehlung kannst du Zuschüsse für mein Angebot beantragen.
3. Kostenvoranschlag
Nach dem kostenlosen Erstgespräch erstelle ich einen Kostenvoranschlag für dich. Diesen reichst du bei deiner Krankenkasse zur Kostenübernahme ein. Wichtig: Das muss vor dem ersten Beratungstermin geschehen.
4. Bescheid der Krankenkasse
Du erhältst von deiner Krankenkasse einen Bescheid, der deinen Selbstkostenanteil bestätigt. Falls die Übernahme abgelehnt wird, hast du die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen.
5. Ersttermin
Wir vereinbaren den ersten Termin, bei dem eine ausführliche Anamnese durchgeführt und das weitere Vorgehen gemeinsam besprochen wird. Du erhältst von mir einen Beratervertrag, der den Beratungsauftrag, den Umfang und die Leistungen sowie weitere Formalien enthält.
6. Teilnahmebescheinigung
Nachdem alle Termine stattgefunden haben, bekommst du eine Teilnahmebescheinigung von mir. Diese reichst du bei deiner Krankenkasse ein, um den Zuschuss direkt von der Krankenkasse zu erhalten.
Hinweise zur Erstattung: Die Höhe des Krankenkassenzuschusses variiert je nach Krankenkasse. Bitte informiere dich vorab eigenverantwortlich. Diese Leistungen müssen zunächst von dir selbst bezahlt werden. Die Kosten werden bei regelmäßiger Teilnahme in einem bestimmten Umfang erstattet.
Unterscheidung für die Krankenkassen:
Prävention:
Die Ernährungsberatung zur Prävention richtet sich nach § 20 SGB V und zielt darauf ab, gesundheitliche Risiken zu minimieren. Diese Beratung ist für gesunde Personen mit einem definierten Risikoprofil geeignet, wie Schwangere, Kinder, Senioren oder Schichtarbeiter.Therapie:Die Ernährungstherapie erfolgt nach § 43 SGB V und richtet sich an Erkrankte. Sie dient der Wiederherstellung der Gesundheit oder der Linderung und Verzögerung des Krankheitsverlaufs. Für andere ernährungsbedingte Erkrankungen und krankheitsbedingte Ernährungsprobleme ist die Ernährungstherapie eine ergänzende Leistung zur ärztlichen Therapie und wird oft von den Krankenkassen bezuschusst. Dein Arzt kann formlos die Notwendigkeit einer individuellen Ernährungstherapie bestätigen. Das Ausstellen einer Notwendigkeitsbescheinigung durch deinen Arzt ist budgetneutral.
Für seltene angeborene Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose ist die Ernährungstherapie verordnungsfähig und kann über das Verordnungsmuster 13 verordnet werden. Dies erfordert eine Spezialisierung und langjährige Erfahrung im klinischen Kontext. Ich biete für diese Krankheitsbilder keine Ernährungstherapie an. Du kannst du an den Berufsverband VDOE…. oder an deine Krankenkasse wenden, um eine spezialisierte Fachkraft in deinem Umfeld zu finden.
Für mehr Informationen oder um einen Termin zu vereinbaren, nutze bitte das Kontaktformular oder sende mir eine E-Mail. Ich freue mich darauf, dich auf deinem Weg zu mehr Gesundheit und Wohlbefinden zu unterstützen!
Präventionsangebot Ernährung:
mit 6 Einzelberatungterminen á 60 Minuten: 540€
- Kurswechsel zu weniger Gewicht Hilfe bei der Vermeidung und Reduktion von Übergewicht bei Erwachsenen
- Spielend leicht genießen Vermeidung und Reduktion von Übergewicht bei Kindern im Alter von 8 – 12 Jahren, gemeinsam mit den Eltern
- Gesund genießen – Tag für Tag Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung
Yoga
Bezuschussung durch die Krankenkasse?
Kein Problem!
Nach Abschluss eines Präventionskurses erhältst du eine Teilnahmebestätigung, die du zusammen mit der Rechnung bei deiner Krankenkasse einreichen kannst. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Krankenkasse. Bitte informiere dich vorab, welche Kosten deine Krankenkasse übernimmt. Bitte beachte, dass deine Krankenkasse die Kosten nur (anteilig) übernimmt, wenn du 80% des Kurses mitgemacht hast.